Da wir hier in Deutschland in einer Demokratie leben bedeutet das, dass wir Politiker wählen können, die unsere Meinung vertreten, indem sie zum Beispiel Gesetze erlassen. Diese Politiker zusammen bilden dann den Bundestag. Der diskutiert über Gesetzesvorschläge der Regierung (und erlässt die Gesetze dann im besten Fall) und trifft finanzielle Entscheidungen für Deutschland. Außerdem wählt der Bundestag den Bundeskanzler und ist an der Wahl zum Bundespräsidenten beteiligt.
Eigentlich wird der Bundestag alle vier Jahre gewählt. Das heißt, die nächste Wahl hätte erst im September 2025 stattgefunden. In der aktuellen Regierung, der sogenannten Ampelkoalition (bestehend aus SPD, FDP und Grüne), ist allerdings Streit ausgebrochen und sie konnte nicht mehr zusammenarbeiten. Nachdem Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) Finanzminister Christian Lindner (FDP) entlassen hat, hat die FDP die Regierung verlassen. Daraus resultiert ein Problem: SPD und Grüne können zusammen im Bundestag keine Mehrheit bilden, also alleine keine Gesetze beschließen. Deshalb hat Olaf Scholz dann im Bundestag die sogenannte Vertrauensfrage gestellt, also ob er weiterhin Bundeskanzler bleiben soll. Das Bundestag hat entschieden: Das soll er nicht. Daraus resultiert, dass der Bundestag sich auflöst und die Bundestagswahl vorgezogen wird, damit wir wieder eine handlungsfähige Regierung haben.
Wenn ihr 18 Jahre alt seid, solltet ihr eine Wahlbenachrichtigung bekommen haben, in der steht, dass ihr wahlberechtigt seid. Außerdem könnt ihr damit Briefwahl beantragen, falls ihr am 23. Februar nicht vor Ort in einem Wahllokal wählen gehen könnt. Dabei gibt es aber ein Problem: Die Wahlunterlagen können in Ilmenau nicht vor dem 10. Februar an euch versendet werden. Das heißt, sie brauchen erstmal ein paar Tage, bis sie bei euch im Briefkasten landen und dann müsst ihr sie ausfüllen und wieder zurückschicken. Es besteht also die Gefahr, dass die Unterlagen nicht rechtzeitig ankommen. Deshalb macht es mehr Sinn, eure Wahlbescheinigung und euren Personalausweis mitzunehmen und ab dem 10. Februar ins Briefwahllokal an der Eishalle zu gehen. Dort könnt ihr euch die Stimmzettel direkt geben lassen, vor Ort ausfüllen und sofort in die Wahlurne werfen.
Und für alle, die am 23. Februar im Wahllokal wählen möchten, geht das an diesem Tag von 8 bis 18 Uhr. Auch hier dürft ihr eure Wahlbescheinigung und euren Personalausweis nicht vergessen.
Auf eurem Stimmzettel dürft ihr zwei Stimmen vergeben bzw. zwei Kreuze setzen. Mit der Erststimme wählen wir einen Kandidaten aus unserem Wahlkreis, der dann im besten Fall für seine Partei in den Bundestag einziehen kann. Die Zweistimme entscheidet über die Sitzverteilung und die Mehrheitsverhältnisse im Bundestag. Sie ist also ein kleines bisschen wichtiger als die Erststimme. Das heißt, wir wählen mit der Zweistimme keine Person, sondern eine Partei. Insgesamt gibt es 630 Sitze im Bundestag und die werden dann je nach Anteil der Zweistimmen, die eine Partei erhalten hat, verteilt. Um aber überhaupt in den Bundestag einziehen zu können, braucht eine Partei mindestens 5% aller Zweitstimmen oder mindestens drei Direktmandate aus den Wahlkreisen - also mindestens drei Mal die meisten Erststimmen in einem Wahlkreis.